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BILDUNG UND TEILHABE

NACHHILFEANGEBOT ÜBER  ANTRÄGE AUS DEM BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Für Familien, die Leistungen nach dem SGBII, SGBXII oder §2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, gibt es seit 2011 das Bildungspaket. Hierdurch besteht die Möglichkeit, außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen.

Bildung und Teilhabe

BILDUNG UND TEILHABE

NACHHILFEANGEBOT ÜBER  ANTRÄGE AUS DEM BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Für Familien, die Leistungen nach dem SGBII, SGBXII oder §2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, gibt es seit 2011 das Bildungspaket. Hierdurch besteht die Möglichkeit, außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihrem Antrag auf Förderung stattgegeben wird, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und wir klären dann die Rahmenbedingungen für die Förderung. Wir bieten Ihnen gezielte Förderung in Kooperation mit den Schulen, den Jobcentern und Landkreisen an. Gerne beantworten wir auch Fragen zum Antrag auf Lernförderung und helfen Ihnen hierbei.

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie unter www.bildungspaket.bmas.de oder direkt beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 01805 676721.

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